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Lang lebe das Fax!
Noch immer schätzen viele Unternehmen das Fax als praktisches Kommunikationsmittel. Nur lässt die DSGVO-Konformität bei der Übertragung per Internet zu wünschen übrig. Hier kann man Abhilfe schaffen.
Als das Fax in den 1960er-Jahren massentauglich wurde, trat es schnell einen Siegeszug an, denn es war schnell, sicher, nahezu weltweit einsetzbar und von jedermann einfach zu nutzen. Lange Zeit hatte es einen Stellenwert wie ein Einschreibebrief mit Rückschein, denn es galt als ziemlich „abhörsicher“ und wurde in Verbindung mit einem Sendungsprotokoll vor Gericht in der Regel anerkannt. Diese Stärke hat es spätestens mit der VoIP- beziehungsweise FoIP-Technologie eingebüßt: Statt mit Tonsignalen über die Telefonleitung wird es in Datenpaketen übers Internet übertragen und kann – wie auch eine E-Mail und sogar Telefonate – „belauscht“ werden, sofern die Übertragung ungeschützt vonstattengeht. Zu Recht warnen Datenschutzbeauftrage heute davor, ein Fax mit personenbezogenen Daten zu versenden: Das ist nicht mehr DSGVO-konform.
Fax: Datenpaketen zum Trotz
Ein eingehendes Fax kann sich auf vier Arten ankündigen: per Fax to Mail, über eine Visualisierung am Systemtelefon, über die CTI/UC-Client-Software sowie über eine Smartphone-App. Soll ein Fax weitergeleitet werden, wandelt die Fax-to-Mail-Applikation es automatisch in ein PDF-Dokument um.
Auch ohne ein Faxgerät können Dokumente vom PC aus gefaxt werden. Dazu richten AGFEO-Partner einen Fax-Druckertreiber ein, der mittels SIP mit dem Kommunikationssystem kommuniziert.



„In vielen Fällen scheint das Fax auch heute noch die beste Alternative für die Datenübermittlung zu sein“, resümiert Lars Brückner. „Man denke nur an das Gesundheitswesen, in dem mitunter jede Sekunde zählt und es zu lange dauern und dieselben Datenschutzvorkehrungen erfordern würde, ein relevantes Dokument einzuscannen und per E-Mail zu verschicken. Solange es für solche Fälle keine zufriedenstellende Alternative gibt, werden wir den Faxversand unterstützen.“
Anja Knies