Nachhaltigkeit
Aktuelle Beiträge

Nachhaltigkeit: Wachstum am Pranger
Die Diskussion über den Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlicher Freiheit und Nachhaltigkeit ist nicht neu. Doch sie gewinnt derzeit erneut an Brisanz und einige Fragen stellen sich: Kann hemmungsloses Wachsen die Umwelt zerstören? Wird ein konsequentes nachhaltiges Handeln am Ende jegliches ökonomisches Gedeihen verhindern? Oder gibt es einen Weg, um beides zu vereinbaren?
Auf die Frage, ob wir uns von weltweitem Wohlstand und dem Gedanken von sozialem Frieden verabschieden müssen, antwortete Tim Jackson bereits 2011 in seinem Buch „Wohlstand ohne Wachstum“ ebenfalls ganz klar mit „nein“. Stattdessen forderte er Leser und Entscheider auf, die Situation als Chance zu begreifen und tätig zu werden. Der Weg dahin gehe über eine andere Auffassung von Wohlstand, die sowohl die Befriedigung der Bedürfnisse und Wünsche der Menschen als auch die gerechte Verteilung von Waren und Dienstleistungen vorsehe. Vorrangiges Ziel seines Buches sei es gewesen, brauchbare Auswege aus der größten Zwickmühle unserer Zeit zu finden – und unser Streben nach einem guten Leben mit den Grenzen eines endlichen Planeten zu versöhnen, beschrieb der Autor selbst sein Anliegen beim Verfassen des Werks.

Ungelöstes Problem
In der Tat hat die methodische Zerstörung der natürlichen Ressourcen, die seit vielen Jahrzehnten stattfindet, mittlerweile ein solches Ausmaß erreicht, dass ein weiteres Bestehen unserer Wirtschaftssysteme infrage gestellt und die Zukunft der nächsten Generationen stark beeinträchtigt wird. Zwar warnen Experten schon lange vor den Folgen, wie unter anderem die Vereinten Nationen oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO), in wiederkehrenden, beunruhigenden Berichten und dringenden Appellen. Und nicht zuletzt sollten uns die sich immer häufiger ereignenden Naturkatastrophen überall in der Welt ein Ansporn sein, uns etwas intensiver als bisher mit der Umweltfrage zu beschäftigen.
Rechtlichen Rahmen schaffen

Viel konkreter gestalten sich Unterstützungsmaßnahmen wie etwa die „Energieberatung Mittelstand“, ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei hilft der Bund kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen – diese sollen dazu dienen, Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
Ökologische Modernisierung
Doch der vom Umweltbundesamt mit Nachdruck geforderte Übergang zu einer Green Economy bedeutet etwas mehr als solche einzelnen Hilfestellungen. Vielmehr verlangt er eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssten laut UBA geändert werden.

Eine nachhaltigere Gestaltung der Wirtschaft würde übrigens nicht nur dem Schutz unserer Umwelt dienen, sondern trüge auch dazu bei, die Abhängigkeit von Energielieferanten aus Problemstaaten zu verringern und der Politik moralische Konflikte zu ersparen.
Sicher ist: Die ökologische Logik lässt sich nicht so einfach mit dem Streben nach unendlichem Wachstum vereinbaren. Deshalb sollten sich Entscheidungsträger stets die Begrenztheit der Ressourcen vor Augen halten. Das bedeutet längst nicht, dass die freie Wirtschaft ausgedient hat, sondern dass ökonomische und finanzpolitische Interessen und Handlungen im Einklang zueinanderstehen und Bestandteil einer Strategie sein sollten, und dies über die nächste Legislaturperiode hinaus – Nachhaltigkeit eben.
Graziella Mimic
Das Lieferkettengesetz im Überblick:
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.
- Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.
- Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.
- Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 ArbeitnehmerInnen im Inland.
- Das Lieferkettengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
- Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) wird das Lieferkettengesetz ab dem 1. Januar 2023 in seiner neuen Außenstelle in Borna umsetzen. Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen wird die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet. So hat das BAFA weitgehende Kontrollbefugnisse. Es kann etwa Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.
- Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen. Die Handreichungen stellt das BAFA auf seiner eigenen Webseite zum Lieferkettengesetz unter www.bafa.de/lieferketten bereit.