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Zeiterfassung: Wer will das Rad zurückdrehen?
Ab sofort müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Das Mitte September 2022 gefällte Urteil hat eine öffentliche Diskussion ausgelöst: „Kommt jetzt die Stechuhr zurück?“. Vor allem bei der Umsetzung sind viele Unternehmen verunsichert. Moderne Tools zur Zeiterfassung über die Cloud können hier Abhilfe schaffen.
Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: FAQ
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 in einem Grundsatzurteil die Bundesregierung aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz zu überarbeiten. So muss nun jedes Unternehmen genau erfassen, wie viel seine Beschäftigten arbeiten. Das Gericht bezieht sich dabei auf das sogenannte ‚Stechuhr-Urteil‘ des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.05.2019, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch zu erfassen. Bisher galt dies nur für Überstunden und Sonntagsarbeit.
Muss ich sofort handeln?
Ja, denn die neue Regelung, dass Unternehmen die Arbeitszeiten von Beschäftigten künftig genau erfassen müssen, gilt bereits. Ein- und Ausstempeln am UTAX-MFP ist möglich, wenn dort auf das HyPAS-fähige System die entsprechende Software aufgespielt wurde. Das geht auch per Fernwartung. Optional gibt es kostengünstige RFID-Terminals, die sich im Büro installieren lassen, um sich per Karte oder Token ein- und auszustempeln.
Die Cloudlösung leistet eine gesetzeskonforme Arbeitszeitdokumentation ohne zusätzliche Investitionen in Hardware oder IT-Infrastruktur. UTAX Zeitblick funktioniert ortsunabhängig – ob im Büro am Multifunktionsprinter (MFP) oder optionalen Lesegerät, im Homeoffice am Desktop oder unterwegs am Smartphone – und passt damit in die heutige Arbeitswelt. Die Anwendung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung, ist DSGVO-konform und sicher. Alle Daten werden in Deutschland gehostet und verschlüsselt übertragen.

"Stempeln" am MFP

Drei Vorteile von UTAX Zeitblick auf einen Blick:
- Es braucht keinen Server oder extra Hardware: NutzerInnen werden freigeschaltet, erhalten einen Link sowie Login-Daten in die Cloud und können sofort loslegen.
- Updates werden automatisch aufgespielt: UTAX Zeitblick ist deshalb sowohl im Hinblick auf die Sicherheit und DSGVO-Vorgaben als auch auf die aktuelle Gesetzeslage im Arbeitsrecht immer auf dem neuesten Stand.
- Mit UTAX Zeitblick ist die Zeiterfassung so einfach wie nie: Das gilt für das Einrichten der Lösung, wie auch für die tägliche Nutzung. Die Solution-Experten von UTAX unterstützen den Fachhandel auch beim Kunden vor Ort.
UTAX Zeitblick wird als Lizenzmodell angeboten. Die Kosten sind entsprechend der Mitarbeiterzahl gestaffelt. Das Team der UTAX Consulting and Solution Experts berät UTAX-Fachhändler, wie sich die cloudbasierte Zeiterfassung sinnvoll in den Kundenservice integrieren lässt. Weitere Infos unter www.utax.de.(mim)
FACTS hat UTAX Zeitblick getestet und das Urteil „sehr gut“ vergeben.
Den Testbericht können Sie hier lesen.INFO
Flexible Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis sind für viele Mitarbeitende heute Bestandteil eines attraktiven Arbeitsplatzes. Angesichts des Fachkräftemangels wollen Arbeitgeber die Zufriedenheit ihrer Beschäftigten nicht durch eine als einengend empfundene Maßnahme gefährden. Eine moderne Zeiterfassung kann allerdings vielmehr als sinnvolles Instrument verstanden werden, um flexible Arbeitszeiten an wechselnden Orten für alle Seiten transparent zu machen. Eine digitale Lösung wie UTAX Zeitblick bietet eine gesetzeskonforme, kostengünstige, schlanke und komfortable Zeiterfassung.
Kostet das viel Geld?
Nein, denn cloudbasierte Lösungen wie UTAX Zeitblick funktionieren ohne Investitionen in IT-Hardware oder -Netzwerke. Wer die Lösung nutzen möchte, muss nur eine Lizenz erwerben.
Ist das viel Aufwand?
Es ist ganz einfach, UTAX Zeitblick zu nutzen. Es muss noch nicht mal eine Software installiert werden. Der Nutzer wird freigeschaltet, erhält einen Link und Login-Daten in die Cloud und kann sofort loslegen. Ob als Administrator, der NutzerInnen anlegt oder als Mitarbeitender, der Arbeitszeit in seinem persönlichen Konto eingibt. Die Zeiterfassung kann am PC oder am Smartphone erfolgen (einfach die App in den bekannten Stores herunterladen) und funktioniert so selbsterklärend wie Online-Banking. An- und Abmelden per Karte oder Token ist sogar am UTAX-Multifunktionssystem möglich oder an einem optionalen RFID (Radio-Frequency-IDentification)-Terminal.
Wie funktioniert das Stempeln am MFP?
Ein- und Ausstempeln am UTAX-MFP ist möglich, wenn dort auf das HyPAS-fähige System die entsprechende Software aufgespielt wurde. Das geht auch per Fernwartung. Optional gibt es kostengünstige RFID-Terminals, die sich im Büro installieren lassen, um sich per Karte oder Token ein- und auszustempeln.