Digitalisierung
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Datenschutz und IT-Sicherheit ohne Magenschmerzen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit Riesenschritten voran. Gleichzeitig gibt es immer mehr gesetzliche Regeln und Vorgaben. Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und niedergelassene Arztpraxen sind mit diesen wachsenden Compliance-Anforderungen häufig überfordert. Externe Dienstleister können dabei helfen, rechtliche Bestimmungen, Datenschutz und IT-Sicherheit in Einklang zu bringen.
Sven-Ove Wähling
„Um ein ganzheitliches Datenschutz-Konzept in Gesundheitseinrichtungen umzusetzen, müssen die Disziplinen Datenschutz und IT-Sicherheit ineinandergreifen.“
Interdisziplinärer Ansatz erforderlich
Wähling ist davon überzeugt: „Dem Damoklesschwert der Datenschutz-Verletzungen kann man nur zuverlässig begegnen, wenn man beide Welten beherrscht und in seinem Lösungsansatz vereint.“
Datenschutzmodell DSGVO
Anforderungen steigen
„Für viele medizinische Einrichtungen bedeutet es bereits eine große Herausforderung, die bestehenden Vorgaben der DSGVO in allen betroffenen Bereichen anzuwenden“, weiß Wähling. Um aber auch neue Entwicklungen und Vorgaben einzuarbeiten, seien gut geschulte Spezialisten erforderlich, die die Anforderungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden und praxisbewährte Lösungsansätze genauestens kennen.


Keine Frage der Größe
Die Datenschutz-Anforderungen in Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Pflegeheimen oder niedergelassenen Arztpraxen unterscheiden sich abseits der KRITIS-Verordnung zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Grundsatz nicht sehr voneinander. Denn der effektive Schutz von Gesundheitsdaten hängt nicht von der Größe der Versorgungseinrichtung ab. Da in allen diesen Bereichen sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden, sind einheitliche Qualitätsstandards an den Datenschutz und die IT-Sicherheit erforderlich. Um alle Regeln im Blick zu behalten, ist ein strukturiertes Vorgehen zwingend erforderlich, das am besten mit den Aufsichtsbehörden auf Landes- und Bundesebene abgestimmt ist. Darin sollten die Compliance-Anforderungen auf der einen und die individuellen Organisationsvorgaben auf der anderen Seite berücksichtigt sein. Denn nur so kann der Spagat zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit auf allen Ebenen gelingen.
(elk)